Hallenordnung

H A L L E N O R D N U N G für den Gymnastikraum
im Clubgebäude der DJK Au am Rhein 1925 e.V.

„Hinweis: Mit Rücksicht auf bessere Lesbarkeit erfolgen Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung
wertungsfrei in der sprachlichen Grundform und stellvertretend für alle Geschlechtsidentitäten“.

§ 1 Geltungsbereich
Diese Hallenordnung gilt für den gesamten Bereich des Gymnastikraumes, einschließlich Nebenräumen, sowie für die Nutzung des Außenbereiches (Vordach und Lagerraum).

§ 2 Zweck der Hallenordnung
1. Die Hallenordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit des Clubhauses mit Gymnastikraum der DJK Au am Rhein 1925 e.V. Sie zu beachten liegt daher im Interesse eines jeden Benutzers.
2. Mit dem Betreten des Gymnastikraumes erkennt der Benutzer die Hallenordnung an. Darüber hinaus verpflichtet er sich, allen sonstigen, der Betriebssicherheit dienenden Anordnungen Folge zu leisten.

3. Bei Trainings- und Übungsstunden sind die Übungsleiter dafür verantwortlich, dass diese Hallenordnung eingehalten wird.

§ 3 Nutzungsrecht
1. Der Gymnastikraum wird vorrangig für den Vereinssport genutzt.
2. Es dürfen sich maximal 30 Personen gleichzeitig im Gymnastikraum aufhalten.
3. Den Gymnastikraum dürfen die Teilnehmer zu Beginn der Sportstunde nur mit entsprechendem Übungsleiter bzw. Sportlehrer betreten.
4. Die Endzeiten sind unbedingt einzuhalten, da jede Überschreitung der Stunde eine Verkürzung der nachfolgenden Gruppe mit sich zieht.
5. Die in einem Belegungsplan festgelegten Zeiten sind streng einzuhalten. Der Belegungsplan wird jährlich unter den Abteilungen abgestimmt und dem Vorstand zur Genehmigung vorgelegt.
6. Außersportliche Veranstaltungen, wie Feiern etc., sind im Gymnastikraum nicht erlaubt.
7. Ballspiele, wie Fußball, Handball, Volleyball, Völkerball etc. sind nicht erlaubt.
8. Hanteln und schwere Geräte, die den Parkettboden beschädigen können, dürfen im Gymnastikraum nicht verwendet werden. Ausnahmsweise kann dies mit entsprechenden Schutzmatten erfolgen. Dazu bedarf es aber im Vorfeld einer Genehmigung durch den Vorstand.
9. Die Durchführung des funktionalen Trainings oder ähnlichen Angeboten mit Hanteln etc. findet im Bereich Vordach, Lagerraum statt. Der Lagerraum ist nach Nutzung für das Training ordnungsgemäß zu verschließen.

§ 4 Verhalten im Gymnastikraum
Die Nutzer des Gymnastikraumes sollen sich so verhalten, dass Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere weder gefährdet noch belästigt werden.

1. Der Gymnastikraum darf nur mit zweckentsprechender Sportkleidung und mit absatz- und stollenlosen, abriebfesten Turnschuhen
betreten werden (während des Sportbetriebes). Turnschuhe, die als Straßenschuhe benutzt werden, sind für den Gymnastikraum nicht
zulässig.

Insbesondere nicht gestattet ist:

  • Das Rauchen in sämtlichen Räumen.
  • Der Verzehr von Speisen und Getränken
  • Das Mitbringen von Tieren.
  • Das Wegwerfen von Abfall außerhalb der bereitgestellten Behälter.
  • Das Anbringen von Aufklebern, Wandmalereien und das Plakatieren.
  • Haftmittel – zum Beispiel Baumharz, Wachs oder Ähnliches sind unzulässig.

 

2. Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Der/die Nutzer/-in haftet für alle von ihm, von ihr verursachten Schäden, es sei denn,  er
weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft.
3. Für das Wechseln der Kleider sind die vorhandenen Umkleideräume zu benutzen
4. Spiel- und Sportgeräte und sonstige Einrichtungsgegenstände sind nach Beendigung der vereinbarten Benutzungsdauer unverzüglich
zurückzugeben bzw. Groß- und Kleingeräte an exakt den Platz zurückzulegen, von dem sie genommen wurden. Beschädigte Geräte oder
Gegenstände müssen unver züglich dem Übungsleiter gemeldet werden.
5. Der Übungsleiter/Benutzer hat auf sparsamen Energie- und Wasserverbrauch zu achten. Es sind nur die erforderlichen Lichtquellen zu
aktivieren. Nach Verlassen der Räume hat der Übungsleiter/Benutzer dafür zu sorgen, dass die Türen und Fenster verschlossen werden
und die Energiequellen, Duschen und Wasserhähne abgestellt sind.
6. Beim Verlassen des Gymnastikraumes ist die Außentüre zu schließen, wenn kein direkter Nachfolgebetrieb in der Sporthalle stattfindet.
7. Die Geräteräume dürfen nicht von Kindern unbeaufsichtigt betreten werden.
8. Das Aufstellen und Abbauen der Turngeräte hat unter größter Schonung von Boden, Seitenwänden und Geräten zu erfolgen. Bänke dürfen
nicht von einer Person durch die Halle gezogen werden. Alle Sportgeräte dürfen nur von eingewiesenen Personen benutzt/aufgebaut
werden.
9. Das Erste-Hilfe-Material befindet sich im Lagerraum vor dem Gymnastikraum.
10.Der Defibrillator befindet sich vor dem Haupteingang des Gebäudes.

§ 5 Umkleideräume
1. Die Umkleideräume sind nach Geschlechtern getrennt zu nutzen.
2. Die Türen sind nach dem Betreten oder Verlassen der Umkleideräume immer zu schließen.
3. In den Umkleideräumen ist das Fotografieren, sowie die Benutzung von Mobilgeräten untersagt.
4. Die Umkleideräume sind ordentlich zu verlassen.

§ 6 Bogenschießen
1. Während des Bogenschießens ist strengstes Betretungsverbot für den Gymnastikraum, außer den Bogenschützen und deren Trainer.
2. Während des Schießbetriebes ist ein Schild „Achtung Schießbetrieb, Betreten verboten“ anzubringen.
3. Der verantwortliche Trainer hat darauf zu achten.
4. Geschossen werden darf erst, wenn sich alle Schützen und Trainer hinter der Schießlinie befinden.

§ 7 Haftung
1. Es wird dringend empfohlen, Geld und Wertgegenstände zu Hause zu lassen, oder mit in die Sporthalle zu nehmen. Haftpflicht- und Schadensersatzansprüche werden vom Eigentümer (DJK) nicht anerkannt.
2. Der Benutzer haftet für entstandene Schäden im gesamten Sporthallenbereich. Es wird keine Haftung für die Beschädigung und den Verlust von eingebrachten Sachen, Gegenständen, Kleidungsstücken, Geld und Wertsachen der Benutzer und Besucher übernommen.

§ 8 Aufsicht
1. Beim Training muss ein Verantwortliche anwesend sein. Der Verantwortliche ist für die reibungslose Durchführung des Sportbetriebes
verantwortlich und hat die Spiel- und Sportgeräte vor Gebrauch auf ihre Sicherheit zu prüfen oder prüfen zu lassen. Festgestellte Mängel
oder Schäden sind unverzüglich dem Vorstand zu melden. Schadhafte Anlagen, Geräte und dergleichen dürfen nicht benutzt werden.
2. Der Vorstand und die Übungsleiter der DJK sind berechtigt, Besucher, die gegen die Hallenordnung verstoßen und die gegebenen
Anweisungen missachten, aus der Sporthalle zu weisen. Wird eine solche Aufforderung nicht befolgt, muss mit Erstattung einer
Strafanzeige gerechnet werden. Liegen grobe Verstöße vor oder werden Anweisungen des Vorstandes oder der Übungsleiter des DJK
wiederholt missachtet, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
3. Den Verantwortlichen wird bei Neuantritt der Position ein Exemplar der Hallenordnung ausgehändigt, das gegenzuzeichnen ist.


Au am Rhein, den 08.03.2024

Der Vorstand